Beim Heiligtum der Basilika hat sich seit ältester Zeit eine durch Bullen und Privilegien verschiedener Päpste anerkannte Bruderschaft gebildet, d.h. eine Vereinigung von auch entfernt wohnenden und einander unbekannten Personen, die jedoch von derselben Verehrung des hl. Erzengels Michael beseelt sind und das Recht genießen, an den Gebeten der Ordensgemeinschaft dieses wichtigen Heiligtums Anteil zu haben.

Diese Form einer religiösen Vereinigung geht auf das VIII. Jahrhundert zurück und es gibt Gründe anzunehmen, dass eine der ältesten von ihnen eben beim wichtigen Heiligtum des Gargano bestand.

Die offizielle Anerkennung jedoch geht auf das Jahr 1555 unter Papst Julius III. zurück.

Die Bruderschaft des hl. Erzengels Michael hat folgende Ziele:

  • * die Förderung der Verehrung des hl. Erzengels Michael, des Fürsten der himmlischen Heerscharen, sowie der Verehrung aller Engel, besonders der Schutzengel;
  • * das Praktizieren dieser Verehrung in völliger Übereinstimmung mit dem Lehramt des Papstes und in enger Zusammenarbeit mit den Bischöfen und Priestern;
  • * die Beständige Anrufung um Hilfe und Schutz des Erzengels zur Verteidigung der Kirche Christi und des Gottesvolkes auf dem Weg zur himmlischen Heimat.

Wer sich dieser Bruderschaft anschließen möchte, muss sich verpflichten:

  • * sich in Wort und Verhalten sein ganzes Leben lang als Christ zu bekennen;
  • * jede Form von Bösem in der Gesellschaft zu bekämpfen und die Rechte Gottes und die christlichen Werte zu verteidigen;
  • * in der Gnade Gottes zu leben und häufig das Bußsakrament und die hl. Kommunion zu empfangen;
  • * das Wort Gottes anzuhören oder zu lesen und sein Alltagsleben nach ihm auszurichten;
  • * allein oder mit der eigenen Gruppe die Feiertagsmesse und die gruppeneigenen Messen zu besuchen;
  • * mit kindlicher Liebe die Jungfrau Maria, die Mutter des Herrn und Mutter der Kirche, zu lieben und oft den Rosenkranz zu beten;
  • * monatlich wenigstens eine Stunde eucharistische Anbetung zu verrichten;
  • * nach Möglichkeit täglich den Engel-Rosenkranz zu beten oder wenigstens die Weihe an den Erzengel Michael;
  • mit besonderer Frömmigkeit die Feste des großen Erzengels zu feiern, d.h. den 8. Mai (Erscheinung des hl. Michael auf dem Gargano) und 29. September (Fest der Erzengel Michael, Gabriel, Raphael und Jahrtag der Weihe der Basilika des Gargano) sowie das Schutzengelfest am 2. Oktober;
  • * täglich für den Papst zu beten;
  • * vollständige Treue zum Bischof zu bekunden und zum Pfarrer der eigenen Gemeinde, der ihn vertritt.

Der Hauptsitz der frommen Vereinigung ist bei der himmlischen Basilika des hl. Erzengels Michael in Monte Sant’Angelo auf dem Gargano, und der Rektor des Heiligtums ist der Generaldirektor.

Alle können sich einschreiben lassen, einschließlich minderjährige Kinder, auch wenn sie noch unfähig sind, die geforderten persönlichen Verpflichtungen zu übernehmen, und sie können von ihren Eltern unter den Schutz des hl. Michael gestellt werden.

Die eingetragenen Mitglieder können sowohl einfache Mitglieder (persönliche Mitglieder) als auch Verantwortliche von Gruppen (Förderer und Fördererinnen) sein. Im letzteren Fall:

  • * tragen sie Sorge für die Aktivitäten der eigenen Gruppe, besonders durch den gemeinsamen Messbesuch wenigstens ein Mal im Monat mit einer möglichst vom Pfarrer oder einem Priester gehaltenen Katechese;
  • * senden sie jährlich an den Sitz auf dem Monte Sant’Angelo einen Bericht über die Aktivitäten. Wenn sie zum Heiligtum kommen stellen sie sich dem Pater Direktor zu einem Gedankenaustausch vor und um ihm Informationen oder Änderungen in ihrer Vereinigung mitzuteilen.

Aller eingetragener Mitglieder wird in jedem Gottesdienst, der in der hl. Grotte gefeiert wird, gedacht und sie werden dem Schutz des hl. Erzengels Michael empfohlen.

Besonders für die lebenden Mitglieder und deren Nöte wird an jedem ersten Tag des Monats und an nachstehenden Festen eine hl. Messe gefeiert:

– Epiphanie, Darstellung Jesu im Tempel (2. Februar),

– Ostern, Pfingsten, Erscheinung des hl. Michael auf dem Gargano (8. Mai),

– Weihe der Grotte der Erscheinungen (29. September)

– Schutzengelfest (2. Oktober)

– Weihnachten (25. Dezember)

Auch die Einschreibung von Verstorbenen ist möglich.

Für die verstorbenen Mitglieder wird am 15. jeden Monats und an folgenden Tagen eine hl. Messe gefeiert: Aschermittwoch, Hl. Joseph (19. März), 25. September (Jahrestag der vierten Erscheinung des Erzengels in Jahre 1656), 30. Dezember.

Die Einschreibung kann direkt beim Heiligtum unter Überlassung einer Spende erbeten werden. Sie wird durch eine vom Pater Direktor unterzeichnete Bestätigung beurkundet.

Für die lebenden Mitglieder muss diese Bestätigung alljährlich direkt beim Heiligtum vorgelegt werden (oder per Post zugesandt), verbunden mit der entsprechenden Jahresspende.

Wird diese Verpflichtung und jede andere Verbindung zum Heiligtum drei aufeinander folgende Jahre lang vernachlässigt, erlischt jeder Anspruch und jedes Privileg. Diese jährliche Erneuerung ist für Verstorbene Mitglieder nicht verlangt.

Die Zeitschrift des Heiligtums St. Michael ist das offizielle Organ der Bruderschaft. Den Verantwortlichen und Mitgliedern wird das Abonnement empfohlen.